LN-STEINTEAM

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot über Ihr Pflasterprojekt.

+43 699/12412000

LN-STEINTEAM

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot über Ihr Pflasterprojekt.

+43 699/12412000

LN-STEINTEAM

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot über Ihr Pflasterprojekt.

+43 699/12412000

LN-STEINTEAM

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot über Ihr Pflasterprojekt.

+43 699/12412000

Bauweisen

Ungebundene Bauweise (Regelbauweise)

Bei der ungebundenen Bauweise wird in ein Splittbett gepflastert oder verlegt. Mit Bruchsand werden vor und nach dem Verdichten mit einer
Rüttelplatte die Fugen verfüllt.
Da hier in keiner Weise mit Bindemittel versetze Materialien verwendet werden, spricht man von einer ungebundenen Bauweise, dies ist auch die Regelbauweise!


Vorteile:
Keine Risse aufgrund ungebundener Materialien: Austauschbarkeit der Steine, bei z.B. Rohrbrüchen oder Grabungsarbeiten. Die Steine können dann wieder verwendet und hergestellt werden, ohne sichtbaren Unterschied zu vorher. (Im Gegensatz zu z.B. Asphalt, Beton)

Gebundene Bauweise

Von einer gebundenen Bauweise spricht man, wenn das Bettungsmaterial und das Fugenmaterial mit Bindemittel versetzt sind. Bei Pflastern von Platten wird zusätzlich eine Haftverbesserung hergestellt, indem man die Plattenunterseite mit einem hochwertigen Kleber verspachtelt.


Wichtig ist bei dieser Bauweise bei Plattenverarbeitung, dass eine Gefällebeton mit zumindest 2 % Gefälle vorhanden oder hergestellt wird. Als optimale obere gebunden Tragschichte wird seit einigen Jahren ein Drainagebeton verwendet der im „erdfeuchten Zustand" eingebaut und mit einer Rüttelplatte verdichtet wird. Dieser Untergrund hat kein Schwinden und ein Wasserstau unter dem Bettungsmörtel ist bei richtiger Verarbeitung auszuschließen.


Die Fuge wird mit einem Fugenmörtel in Schlämmtechnik hergestellt, der Zeitpunkt der Reinigung ist dabei ein entscheidendes Detail.


Vorteile:


  • kein Fugenbewuchs aufgrund loser Fugenmaterialien
  • einfach zu reinigen, da das Fugenmaterial nicht ausgekehrt wird (kein „Aussaugen“ von Kehrmaschinen)
  • kein „Vertreten“ von Sand in den Wohnbereich. (Terrassen)

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.